E-Check

Allgemein

Elektrische Anlagen unterliegen grundsätzlich einer Prüfpflicht. Das heißt, Wohnungen und Gebäude müssen in angemessenen Zeitabständen überprüft werden (VDE-Bestimmung DIN VDE 105-100). Somit ist der Eigentümer einer Elektroanlage auch für deren Zustand verantwortlich und haftet für Schäden, die aus einem nicht ordnungsgemäßen Zustand der Anlage entstehen.

Was wird geprüft: Die Elektroinstallation sowie sämtliche Geräte und Anlagen (elektrische Maschinen, Herde, Computer, TV, Überspannungseinrichtungen / Blitzschutz etc.)

Wir führen alle vorgeschriebenen Prüfungen von ortsfesten und ortsveränderlichen Betriebsmitteln durch.

Als Gewerbetreibender

Für Gewerbebetriebe ist eine Prüfpflicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Inhaber eines Betriebes muss im Zweifelsfall den einwandfreien Zustand der elektrischen Anlagen gegenüber den zuständigen Behörden nachweisen können.

Vermieter / Hausverwaltung

Der Vermieter ist verpflichtet die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

Insbesondere nach einem Mieterwechsel ist der Vermieter gut beraten, den Zustand der Elektroinstallation in der Wohnung oder im Haus mit einem E-CHECK überprüfen und protokollieren zu lassen. So kann er im Schadensfall nachweisen, dass die Mietsache bei der Übergabe in einem verkehrssicheren Zustand war.

Privat

Im privaten Bereich wird ein E-Check oft vernachlässigt. Aber gerade hier empfiehlt es sich einen kurzen Blick auf die Elektroinstallation zu werfen bzw. einen E-Check durchzuführen. Wir stellen dabei immer wieder fest, dass durch einen geringen Aufwand die Elektroanlage auf den neusten Stand der Technik gebracht werden kann.